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Disclaimer sind rechtlich unwirksam - Sinnlose Disclaimer |
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Samstag, 28. Juni 2008 |
So der Rechtsanwalt Dr. Bahr in seiner neusten Ausgabe des Law Podcast. Dies sollte jeden Webmaster interessieren, denn ein Disclaimer kann unter Umständen ein Bummerang werden und eher schaden als nutzen. Denn Disclaimer sind laut der Analyse von RA Dr. Bahr rechtlich unwirksam. Zudem: Was bringen Sätze wie "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" ? Checkt euer Impressum auf diesen Sachverhalt.
Onlinerecht für Webmaster - Pflicht statt Kür
Auch oder gerade weil vielen Webseiten Betreibern das Thema Onlinerecht
relativ egal ist, versucht Joomla Blog von Zeit zu Zeit auf
interessante Themen des Onlinerechts aufmerksam zu machen. Es gibt wohl
kaum eine bessere Quelle als den Law Podcast von RA Dr. Bahr, der nicht nur
für den Laien verständlich ist, sondern auch hoch praxisrelevante
Fragestellungen anspricht. Vor kurzem wurde das Thema "Disclaimer - 10
Jahre unausrottbarer Schwachsinn" behandelt, dass ich meinen Lesern
unbedingt empfehlen möchte. Hört euch den Podcast unbedingt einmal an.
Disclaimer sind rechtlich unwirksam - seit 10 Jahren
RA Dr. Bahr hat mit der aktuellen Ausgabe seines Law Podcasts einen
Volltreffer gelandet - nicht nur thematisch, sondern auch in Sachen
Unterhaltungswert. In einer drastischen, aber klar fundierten Analyse
wird die Sinnfreiheit des so heiß geliebten Disclaimers unterstrichen.
Immerhin hat Google über 7 Millionen Suchergebnisse im deutschen
Index zum Thema Disclaimer. Nicht nur juristische Laien verwenden
Disclaimer, sondern auch einige Rechtsanwälte.
Der große Irrtum, dass ein Disclaimer die eigene Haftung für die
angebotenen Links beschränken kann, beruht auf einem Urteil vom
Landgericht Hamburg aus dem Jahr 1998. Es handelt sich laut RA Dr. Bahr um eine klare Fehlinterpretation, da das
besagte Urteil eigentlich genau das Gegenteil aussagt. Ein Disclaimer
entbindet eben nicht von der Linkhaftung - so die Kernaussage des
Urteils. Somit kann die Verwendung eines Disclaimers sogar schädlich
sein, da man sich bewusst von der Linkhaftung distanziert und damit
u.U. ausdrückt, dass die verlinkten Quellen wissentlich rechtlich problematisch
sind. Gut zusammengefasst wird die Thematik auch bei Wikipedia im
Artikel Disclaimer.
Gleiches trifft auf die in der Tat immer häufiger anzutreffende
Formulierung zu, dass eine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt nicht
gebilligt würde. Laut RA Dr. Bahr "bestimmt aber immer nur der Verletzte die
Spielregeln" und somit sind solche Formulierungen rechtlich unwirksam.
Sinnlose, kontraproduktive Disclaimer
Insgesamt bleibt das einfache Fazit, dass immer nur die objektive
Sachlage entscheidend ist. Ein Disclaimer trägt damit nicht zur Link
Haftungsbegrenzung bei und kann sogar, wie ein Bumerang, genau das
Gegenteil bewirken. Um die Kernaussage von RA Dr. Bahr nochmal zu
wiederholen: Ein Disclaimer ist "Schwachsinn". Überprüft also am besten
euer Impressum und streicht entsprechende Passagen, falls vorhanden.
>> Law Podcast - Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn
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