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Disclaimer sind rechtlich unwirksam - Sinnlose Disclaimer
Samstag, 28. Juni 2008
So der Rechtsanwalt Dr. Bahr in seiner neusten Ausgabe des Law Podcast. Dies sollte jeden Webmaster interessieren, denn ein Disclaimer kann unter Umständen ein Bummerang werden und eher schaden als nutzen. Denn Disclaimer sind laut der Analyse von RA Dr. Bahr rechtlich unwirksam. Zudem: Was bringen Sätze wie "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" ? Checkt euer Impressum auf diesen Sachverhalt.
Onlinerecht für Webmaster - Pflicht statt Kür
Auch oder gerade weil vielen Webseiten Betreibern das Thema Onlinerecht
relativ egal ist, versucht Joomla Blog von Zeit zu Zeit auf
interessante Themen des Onlinerechts aufmerksam zu machen. Es gibt wohl
kaum eine bessere Quelle als den Law Podcast von RA Dr. Bahr, der nicht nur
für den Laien verständlich ist, sondern auch hoch praxisrelevante
Fragestellungen anspricht. Vor kurzem wurde das Thema "Disclaimer - 10
Jahre unausrottbarer Schwachsinn" behandelt, dass ich meinen Lesern
unbedingt empfehlen möchte. Hört euch den Podcast unbedingt einmal an.
Disclaimer sind rechtlich unwirksam - seit 10 Jahren
RA Dr. Bahr hat mit der aktuellen Ausgabe seines Law Podcasts einen
Volltreffer gelandet - nicht nur thematisch, sondern auch in Sachen
Unterhaltungswert. In einer drastischen, aber klar fundierten Analyse
wird die Sinnfreiheit des so heiß geliebten Disclaimers unterstrichen.
Immerhin hat Google über 7Millionen Suchergebnisse im deutschen
Index zum Thema Disclaimer. Nicht nur juristische Laien verwenden
Disclaimer, sondern auch einige Rechtsanwälte.
Der große Irrtum, dass ein Disclaimer die eigene Haftung für die
angebotenen Links beschränken kann, beruht auf einem Urteil vom
Landgericht Hamburg aus dem Jahr 1998. Es handelt sich laut RA Dr. Bahr um eine klare Fehlinterpretation, da das
besagte Urteil eigentlich genau das Gegenteil aussagt. Ein Disclaimer
entbindet eben nicht von der Linkhaftung - so die Kernaussage des
Urteils. Somit kann die Verwendung eines Disclaimers sogar schädlich
sein, da man sich bewusst von der Linkhaftung distanziert und damit
u.U. ausdrückt, dass die verlinkten Quellen wissentlich rechtlich problematisch
sind. Gut zusammengefasst wird die Thematik auch bei Wikipedia im
Artikel Disclaimer.
Gleiches trifft auf die in der Tat immer häufiger anzutreffende
Formulierung zu, dass eine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt nicht
gebilligt würde. Laut RA Dr. Bahr "bestimmt aber immer nur der Verletzte die
Spielregeln" und somit sind solche Formulierungen rechtlich unwirksam.
Sinnlose, kontraproduktive Disclaimer
Insgesamt bleibt das einfache Fazit, dass immer nur die objektive
Sachlage entscheidend ist. Ein Disclaimer trägt damit nicht zur Link
Haftungsbegrenzung bei und kann sogar, wie ein Bumerang, genau das
Gegenteil bewirken. Um die Kernaussage von RA Dr. Bahr nochmal zu
wiederholen: Ein Disclaimer ist "Schwachsinn". Überprüft also am besten
euer Impressum und streicht entsprechende Passagen, falls vorhanden.
Schnick Schnack, ob rechtlich unwirksam oder nicht. Ich werde meine Disclaimer trotzdem behalten. Mag zwar bei nem Rechtsstreit nix helfen, aber eventuell geschädigte werden eventuell den guten willen erkennen und einem die Gelegenheit geben den fraglichen Inhalt zu entfernen...
ich hätte es vielleicht ein wenig deutlicher ausdrücken können, aber die Verwendung eines typischen Disclaimers ist lt. RA Dr. Bahr eher schädlich als nützlich.
Auszug von oben: "(...)Somit kann die Verwendung eines Disclaimers sogar schädlich sein, da man sich bewusst von der Linkhaftung distanziert und damit u.U. ausdrückt, dass die verlinkten Quellen wissentlich rechtlich problematisch sind.(...)".
Klar - jeder muss entscheiden, was er davon hält. Im Endeffekt kann man es wohl nie 100%tig richtig machen. Und das Thema Linkhaftung ist so oder so abenteuerlich (aus Sicht eines Internet Pragmatikers) ;)
Hmmm, das ist ja alles sehr interessant, hatte das schon vor einiger Zeit gelesen, dass das ganze Geschreibsel unnötig wäre.
Nur ich frage mich, wie ich das einem Kunden erklären soll. Manche beauftragen ja sogar ihre Anwälte mit der Formulierung des Impressums und der darin enthaltenen Texte. Und wenn ich dann als Webdesigner komme und denen sage, dass sie das meiste eigentlich weglassen können, warum sollten sie mir glauben? Schließlich ist ja der Anwalt "vom Fach". Ein weiterer Punkt: Fällt das nicht schon unter "Rechtsberatung"? Darf ich das als Webdesigner überhaupt?
Und für den Fall, dass wirklich was passiert, bin ich dann derjenige, auf den verwiesen wird.
Was ich mit dem Ganzen sagen will: Auch wenn's unwirksam ist, ist es vielleicht aus haftungsgründen schlauer, sich da rauszuhalten und die Wünsche des Kunden zu erfüllen. Oder liege ich da falsch?
danke für dein Feedback. In der Tat fast schon ein Dilemma. Im Endeffekt würde ich dem Kunden die Entscheidung überlassen, nachdem ich ihn auf die Problematik hingewiesen hätte.
Auch im verlinkten Podcast von RA Dr. Bahr wird deutlichst erwähnt, dass viele Anwälte den Disclaimer immer noch als sinnvoll betrachten. Wenn der Kunde einen solchen Anwalt hat und auf ihn hört, dann ist das meiner Meinung nach nicht mehr im Verantwortungsbereich des Webdesigners.
Wo fängt Rechtsberatung an - das ist eine wichtige Frage, da hier und da wegen zu konkreten Meinungsäußerungen eines Laien in Rechtsfragen seitens von RAs abgemahnt wird.
Wenn man also dem Kunden eine möglichst allgemeingültige, nicht projektbezogene Antwort gibt, sollte das in Ordnung sein.
Summa Summarum: Meiner persönlichen Meinung nach, sollte sich der Webdesigner in Sachen Disclaimer raushalten - für die textuellen Inhalte der Webseite ist der Kunde selbst verantwortlich.
Ich hatte noch nie einen Disclaimer auf meiner Seite. In der Schweiz gab es bis jetzt zum Glück auch keine bedeutende Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema. Ich gebe meinen Kunden keine Empfehlungen ab zu diesem Thema und verweisen sie zu einem Anwalt. Das Thema ist mir zu gefährlich und gehört nicht zu meinen Kompetenzen.
danke für dein Feedback. Sicherlich wohl die beste Verhaltensweise! Aber eine persönliche Empfehlung sollte ja schon noch rechtlich ok sein ;) Ich kann mir vorstellen, dass nicht jeder Kunde für eine solche Frage in einen Rechtsanwalt investieren will.
Immerhin ist die Empfehlung "Geh zu einem Anwalt" ja auch nicht gerade ok, wenn es eine Tatsache ist, dass viele Rechtsanwälte im Thema Disclaimer "seltsame" Auffassungen haben. Ich persönlich würde im Fall der Fälle Rechtsanwälte wie RA Dr. Bahr empfehlen. Jung und mit der Materie "Internet" bestens vertraut. Welcher RA hat schon Podcasts, Vodcasts, etc...
Da ich keine Webseiten für andere erstelle, habe ich diesbezüglich aber keine Praxiserfahrung.
Es ist egal ob diese rechtlich Ausschlaggebend sind oder nicht... trotzdem werde ich solche genannten Sätze weiter zu stehen haben.
Schild wie "Eltern Haften für ihre Kinder" (an Baustellen) oder "Keine Haftung für die Gadrobe" (in Restaurants) sind rechtlich auch nicht wirksam und trotzdem hängen sie da...
Das Thema wird nicht umsonst schon seit Jahren stark diskutiert :) Deshalb sollte jeder so handeln, wie er es für richtig hält. Ich für meinen Teil halte mich aber an die nachvollziehbaren Äußerungen von RA Dr. Bahr (s.o.).
Als juristischer Laie kann man es so oder so nicht / nie "richtig" machen ;)
auf das hamburger urteil kann man sich tatsächlich nicht beziehen. es hilft jedoch im impressum zu schreiben: Ich distanziere mich von Inhalten externer Webseiten, da ich nicht ständig mögliche Änderungen überprüfen kann.
Danke für den Hinweis! Ich praktiziere das ähnlich :) Aktuell wahrscheinlich eine der besten Lösungen. Eines Tages wird es hoffentlich klare, eindeutige Vorgaben zur Linkhaftung geben.
Das Upgrade ging wirklich problem...
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