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Disclaimer sind rechtlich unwirksam - Sinnlose Disclaimer Drucken
Samstag, 28. Juni 2008
So der Rechtsanwalt Dr. Bahr in seiner neusten Ausgabe des Law Podcast. Dies sollte jeden Webmaster interessieren, denn ein Disclaimer kann unter Umständen ein Bummerang werden und eher schaden als nutzen. Denn Disclaimer sind laut der Analyse von RA Dr. Bahr rechtlich unwirksam. Zudem: Was bringen Sätze wie "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" ? Checkt euer Impressum auf diesen Sachverhalt.

Onlinerecht für Webmaster - Pflicht statt Kür


Auch oder gerade weil vielen Webseiten Betreibern das Thema Onlinerecht relativ egal ist, versucht Joomla Blog von Zeit zu Zeit auf interessante Themen des Onlinerechts aufmerksam zu machen. Es gibt wohl kaum eine bessere Quelle als den Law Podcast von RA Dr. Bahr, der nicht nur für den Laien verständlich ist, sondern auch hoch praxisrelevante Fragestellungen anspricht. Vor kurzem wurde das Thema "Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn" behandelt, dass ich meinen Lesern unbedingt empfehlen möchte. Hört euch den Podcast unbedingt einmal an.

Disclaimer sind rechtlich unwirksam - seit 10 Jahren


RA Dr. Bahr hat mit der aktuellen Ausgabe seines Law Podcasts einen Volltreffer gelandet - nicht nur thematisch, sondern auch in Sachen Unterhaltungswert. In einer drastischen, aber klar fundierten Analyse wird die Sinnfreiheit des so heiß geliebten Disclaimers unterstrichen. Immerhin hat Google über 7 Millionen Suchergebnisse im deutschen Index zum Thema Disclaimer. Nicht nur juristische Laien verwenden Disclaimer, sondern auch einige Rechtsanwälte.

Der große Irrtum, dass ein Disclaimer die eigene Haftung für die angebotenen Links beschränken kann, beruht auf einem Urteil vom Landgericht Hamburg aus dem Jahr 1998. Es handelt sich laut RA Dr. Bahr um eine klare Fehlinterpretation, da das besagte Urteil eigentlich genau das Gegenteil aussagt. Ein Disclaimer entbindet eben nicht von der Linkhaftung - so die Kernaussage des Urteils. Somit kann die Verwendung eines Disclaimers sogar schädlich sein, da man sich bewusst von der Linkhaftung distanziert und damit u.U. ausdrückt, dass die verlinkten Quellen wissentlich rechtlich problematisch sind. Gut zusammengefasst wird die Thematik auch bei Wikipedia im Artikel Disclaimer.

Gleiches trifft auf die in der Tat immer häufiger anzutreffende Formulierung zu, dass eine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt nicht gebilligt würde. Laut RA Dr. Bahr "bestimmt aber immer nur der Verletzte die Spielregeln" und somit sind solche Formulierungen rechtlich unwirksam.

Sinnlose, kontraproduktive Disclaimer


Insgesamt bleibt das einfache Fazit, dass immer nur die objektive Sachlage entscheidend ist. Ein Disclaimer trägt damit nicht zur Link Haftungsbegrenzung bei und kann sogar, wie ein Bumerang, genau das Gegenteil bewirken. Um die Kernaussage von RA Dr. Bahr nochmal zu wiederholen: Ein Disclaimer ist "Schwachsinn". Überprüft also am besten euer Impressum und streicht entsprechende Passagen, falls vorhanden.

>> Law Podcast - Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn

Kommentare
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serk   ID:93.129.139.xxx 30-06-2008 19:17:55
Schnick Schnack, ob rechtlich unwirksam oder nicht. Ich werde meine Disclaimer trotzdem behalten. Mag zwar bei nem Rechtsstreit nix helfen, aber eventuell geschädigte werden eventuell den guten willen erkennen und einem die Gelegenheit geben den fraglichen Inhalt zu entfernen...
Joomla Blog   ID:217.235.157.xxx 01-07-2008 00:03:36
Hi Serk,

ich hätte es vielleicht ein wenig deutlicher ausdrücken können, aber die Verwendung eines typischen Disclaimers ist lt. RA Dr. Bahr eher schädlich als nützlich.

Auszug von oben: "(...)Somit kann die Verwendung eines Disclaimers sogar schädlich sein, da man sich bewusst von der Linkhaftung distanziert und damit u.U. ausdrückt, dass die verlinkten Quellen wissentlich rechtlich problematisch sind.(...)".

Klar - jeder muss entscheiden, was er davon hält. Im Endeffekt kann man es wohl nie 100%tig richtig machen. Und das Thema Linkhaftung ist so oder so abenteuerlich (aus Sicht eines Internet Pragmatikers) ;)

Viele Grüße,
Joomla Blog
serk   ID:93.129.134.xxx 01-07-2008 16:04:18
Meine Aussage war auch eher auf Urheberechtsverletzungen etc. bezogen...
Alex-HH   ID:84.142.17.xxx 08-07-2008 11:50:34
Hmmm, das ist ja alles sehr interessant, hatte das schon vor einiger Zeit gelesen, dass das ganze Geschreibsel unnötig wäre.

Nur ich frage mich, wie ich das einem Kunden erklären soll. Manche beauftragen ja sogar ihre Anwälte mit der Formulierung des Impressums und der darin enthaltenen Texte. Und wenn ich dann als Webdesigner komme und denen sage, dass sie das meiste eigentlich weglassen können, warum sollten sie mir glauben? Schließlich ist ja der Anwalt "vom Fach". Ein weiterer Punkt: Fällt das nicht schon unter "Rechtsberatung"? Darf ich das als Webdesigner überhaupt?

Und für den Fall, dass wirklich was passiert, bin ich dann derjenige, auf den verwiesen wird.

Was ich mit dem Ganzen sagen will: Auch wenn's unwirksam ist, ist es vielleicht aus haftungsgründen schlauer, sich da rauszuhalten und die Wünsche des Kunden zu erfüllen. Oder liege ich da falsch?
Joomla Blog   ID:217.235.160.xxx 08-07-2008 15:24:20
Hi Alex,

danke für dein Feedback. In der Tat fast schon ein Dilemma. Im Endeffekt würde ich dem Kunden die Entscheidung überlassen, nachdem ich ihn auf die Problematik hingewiesen hätte.

Auch im verlinkten Podcast von RA Dr. Bahr wird deutlichst erwähnt, dass viele Anwälte den Disclaimer immer noch als sinnvoll betrachten. Wenn der Kunde einen solchen Anwalt hat und auf ihn hört, dann ist das meiner Meinung nach nicht mehr im Verantwortungsbereich des Webdesigners.

Wo fängt Rechtsberatung an - das ist eine wichtige Frage, da hier und da wegen zu konkreten Meinungsäußerungen eines Laien in Rechtsfragen seitens von RAs abgemahnt wird.

Eine interessante Antwort auf diese Frage findet sich bei Lycos IQ:
http://blog.iq.lycos.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/

Wenn man also dem Kunden eine möglichst allgemeingültige, nicht projektbezogene Antwort gibt, sollte das in Ordnung sein.

Summa Summarum: Meiner persönlichen Meinung nach, sollte sich der Webdesigner in Sachen Disclaimer raushalten - für die textuellen Inhalte der Webseite ist der Kunde selbst verantwortlich.

Viele Grüße,
Joomla Blog
nicolas  - Disclaimer     ID:212.101.30.xxx 22-07-2008 11:27:00
Ich hatte noch nie einen Disclaimer auf meiner Seite. In der Schweiz gab es bis jetzt zum Glück auch keine bedeutende Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema. Ich gebe meinen Kunden keine Empfehlungen ab zu diesem Thema und verweisen sie zu einem Anwalt. Das Thema ist mir zu gefährlich und gehört nicht zu meinen Kompetenzen.
Joomla Blog   ID:217.235.163.xxx 24-07-2008 13:16:32
Hi Nicolas,

danke für dein Feedback. Sicherlich wohl die beste Verhaltensweise! Aber eine persönliche Empfehlung sollte ja schon noch rechtlich ok sein ;) Ich kann mir vorstellen, dass nicht jeder Kunde für eine solche Frage in einen Rechtsanwalt investieren will.

Immerhin ist die Empfehlung "Geh zu einem Anwalt" ja auch nicht gerade ok, wenn es eine Tatsache ist, dass viele Rechtsanwälte im Thema Disclaimer "seltsame" Auffassungen haben. Ich persönlich würde im Fall der Fälle Rechtsanwälte wie RA Dr. Bahr empfehlen. Jung und mit der Materie "Internet" bestens vertraut. Welcher RA hat schon Podcasts, Vodcasts, etc...

Da ich keine Webseiten für andere erstelle, habe ich diesbezüglich aber keine Praxiserfahrung.

Viele Grüße,
Joomla Blog
daichen   ID:77.132.203.xxx 01-08-2008 11:59:04
Es ist egal ob diese rechtlich Ausschlaggebend sind oder nicht... trotzdem werde ich solche genannten Sätze weiter zu stehen haben.

Schild wie "Eltern Haften für ihre Kinder" (an Baustellen) oder "Keine Haftung für die Gadrobe" (in Restaurants) sind rechtlich auch nicht wirksam und trotzdem hängen sie da...
Joomla Blog   ID:217.235.148.xxx 02-08-2008 02:32:39
Das Thema wird nicht umsonst schon seit Jahren stark diskutiert :) Deshalb sollte jeder so handeln, wie er es für richtig hält. Ich für meinen Teil halte mich aber an die nachvollziehbaren Äußerungen von RA Dr. Bahr (s.o.).

Als juristischer Laie kann man es so oder so nicht / nie "richtig" machen ;)

Viele Grüße,
Joomla Blog
Frede  - anders formulieren     ID:91.45.224.xxx 03-08-2008 22:53:13
auf das hamburger urteil kann man sich tatsächlich nicht beziehen. es hilft jedoch im impressum zu schreiben: Ich distanziere mich von Inhalten externer Webseiten, da ich nicht ständig mögliche Änderungen überprüfen kann.
Joomla Blog   ID:217.235.165.xxx 04-08-2008 23:45:11
@ Frede:

Danke für den Hinweis! Ich praktiziere das ähnlich :) Aktuell wahrscheinlich eine der besten Lösungen. Eines Tages wird es hoffentlich klare, eindeutige Vorgaben zur Linkhaftung geben.

Viele Grüße,
Joomla Blog
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